Balkonkraftwerk 800 Watt – Was ist erlaubt?

Alles zur 800W-Regelung: Was das Solarpaket I geändert hat, was erlaubt ist und worauf du achten musst.

Das Solarpaket I – die wichtigste Reform

Das Solarpaket I trat im Mai 2024 in Kraft und brachte die bisher größte Vereinfachung für Balkonkraftwerk-Betreiber in Deutschland:

Vorher (bis April 2024)

  • Max. 600 W Wechselrichterleistung
  • Anmeldung beim Netzbetreiber nötig
  • Anmeldung im MaStR nötig
  • Wieland-Stecker empfohlen

Jetzt (seit Mai 2024)

  • Max. 800 W Wechselrichterleistung
  • Netzbetreiber-Anmeldung entfällt
  • Nur noch MaStR-Anmeldung
  • Schukostecker ausdrücklich erlaubt

Die geltenden Grenzwerte

ParameterGrenzwertHinweis
Wechselrichterleistung800 WGilt pro Anlage/Haushalt
Modulleistung (Wp)2.000 WpCa. 4–5 Module à 400–430 Wp
SteckverbindungSchuko erlaubtVDE-geprüfter Wechselrichter nötig
AnmeldungMaStRNetzbetreiber-Anmeldung entfällt
Einspeisevergütung0 €Kein Anspruch auf Vergütung
Wichtig: Die 800W-Grenze gilt für die Wechselrichterleistung – also die AC-Ausgangsleistung ins Netz. Mehr Modulleistung (z. B. 2× 430 Wp = 860 Wp) ist erlaubt, der Wechselrichter drosselt dann automatisch auf 800 W.

Regelung in Österreich und Schweiz

LandMax. LeistungAnmeldung
Deutschland800 WMaStR (kostenlos)
Österreich800 WNetzbetreiber informieren
Schweiz600 WNetzbetreiber informieren

Häufige Fragen zur 800W-Regelung

Die 800W-Grenze gilt pro Netzanschluss (Haushalt). Zwei separate 800W-Wechselrichter an einem Anschluss würden 1.600 W ins Netz einspeisen – das ist nicht gestattet. Du kannst jedoch mehrere Module an einem 800W-Wechselrichter betreiben, solange die Wechselrichterleistung 800 W nicht überschreitet.

Ja, absolut. Geräte mit 600W sind weiterhin vollständig legal. Die Erhöhung auf 800W ist eine Obergrenze, keine Pflicht. Ältere Anlagen müssen nicht aufgerüstet oder nachgerüstet werden.

Es gibt politische Diskussionen über eine weitere Anhebung, aber Stand 2026 ist keine Änderung in Kraft. Die EU-Norm VDE-AR-N 4105 wird regelmäßig überarbeitet – eine spätere Anhebung ist möglich, aber nicht beschlossen.